Die Einrichtung bietet wöchentlich stattfindende Kurse zur frühkindlichen Bildung an. Die Kursleitung ist eine qualifizierte freiberufliche Lehrkraft, die durch didaktisch und pädagogisch sorgfältig ausgewähltes Lehrmaterial die Teilnehmer:innen in der Entwicklung fördert. Es gibt einen modularen Lehrplan, der in altershomogenen Gruppen für Kinder von 4 Monaten bis 3 Jahren angeboten wird. Das Bildungsprogramm orientiert sich an der Reformpädagogik von Maria Montessori und Emmi Pikler, die vorbereitete Umgebung unterstützt die Selbstbildungspotenziale selbstbestimmter Lernprozesse und fördert diese. Die Kinder können sich frei entfalten, bewegen und im eigenen Tempo die Welt entdecken und begreifen. Es werden im Miteinander die Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und die Selbstverantwortung des Kindes gefördert. Ein Schwerpunkt der Bildungseinrichtung sind ‘Sprache und Bewegung’, dies bildet in der Gesamtentwicklung von Kindern im Elementarbereich eine Einheit. Das Sprechenlernen erfolgt auf der Basis des Gehens und Greifens, wobei der Feinmotorik der Hände und der Finger eine zentrale Bedeutung zukommt. Alles zusammengenommen bildet Bewegung das Fundament für die gesprochene Sprache.
Die Teilnehmer:innen werden durch die Leitung in altershomogene Gruppen eingeteilt. Jede Gruppe findet für die entsprechende Kursdauer zu einem festen Termin in der Woche statt. Jede Einheit hat eine Dauer von 75 Minuten, es empfiehlt sich 5-10 Minuten vor Beginn bereits da zu sein (Wartebereich), um gemeinsam pünktlich starten zu können. Jeder Kurs hat i.d.R. bis zu 8 Teilnehmer:innen. Die Teilnehmer:innen werden durch eine Erziehungsberechtigte Person (i.d.R. Mutter oder Vater) begleitet.
Saskia Wedel (Freiberuflerin)
Einrichtung für Frühkindliche Bildung – Spielzeit Kindheitsglück (in Gründung)
Plittersdorfer Straße 53
53173 Bonn
Telefon: +49 151 52527807
E-Mail: spielzeit@77223320
Steuernummer: 206/5350/1639
Die Auftraggeber:in ist jeweils mindestens eine gesetzliche:r Vertreter:in (Erziehungsberechtigte:r) des/der Leistungsempfängers:in, hierbei handelt es sich um das angemeldete Kind.
Der/die gesetzliche:r Vertreter:in erkläre mit sein/ihr Einverständnis, für die entstehenden Kursgebühren einzustehen.
Plittersdorfer Straße 81
53173 Bonn
Erziehungsberechtigte Interessenten:innen können sich auf der Website oder über einen direkten Kontakt (Mail, SMS, WhatsApp, Telefon, Gespräch) über das Kursangebot informieren und online (spielzeit-kindheitsglueck.de/anmeldung) oder via Mail auf eine Warteliste eintragen.
Die Aufnahme auf die Warteliste, bzw. die Voranmeldung erhebt keinen Anspruch auf die Vergabe eines Kursplatzes.
Ist ein Interessent:in auf der Warteliste erfolgt durch die Kursleitung eine Kontaktaufnahme. Nach einer Abstimmung zum Kurs (Auswahl der Gruppe inkl. Kurszeit/-Tag und Ähnliches) erfolgt eine Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin (Angebot – § 145 BGB), hier erfolgt eine spezifische Kurs-Reservierung für den/die Teilnehmer:in. Erst mit erfolgter Bezahlung (genauer Zahlungseingang) ist die Kursbuchung (Angebotsannahme – § 151 BGB) abgeschlossen.
Die Bezahlung der Kursgebühren (für i.d.R. 8-10 Einheiten) ist grundsätzlich immer vor Teilnahme der ersten Einheit notwendig. Findet die Rechnungsstellung bereits mehr 21 Tage vor Kursbeginn statt, so gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen, sollte nach dieser Zeit keine Bezahlung der Kursgebühren festgestellt werden, so erlischt die Gültigkeit des Angebots (i.d.R. nach Kontaktversuch/-aufnahme durch den Auftragnehmer) – § 148 BGB.
Akzeptierte Zahlungen: Überweisung, Bar (auch Andere möglich, nur nach individueller Absprache)
Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.
Bis 21 Tage vor dem Kursbeginn (erste Einheit) kann der/die Teilnehmer:in von einem geschlossenen Vertrag zurücktreten, hierzu ist eine schriftliche Mitteilung notwendig (z. B. via Mail). Die Kosten werden folglich abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% dem Auftraggeber zurückgezahlt. Der Anspruch auf für eine Teilnahme entfällt.
Die Einrichtung/Kursleitung schließt jegliche Haftung für Schäden und Verletzungen jeder
Art an Personen oder Sachen sowie für Unfälle jeder Art während und nach der
Veranstaltung gegenüber Kursteilnehmern:innen und Dritten aus, es sei denn, sie sind
durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Kursleitung verursacht. Es wird empfohlen eine entsprechende Unfallversicherung für die Leistungsempfänger:in vor Kursbeginn abzuschließen, sofern nicht bereits eine solche besteht.
Die Einrichtung/Kursleitung übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Verlust persönlicher
Gegenstände.
Aufsichtspflicht: Die Aufsichtspflicht für die minderjährigen Leistungsempfänger:innen vor, während und nach den Kursen obliegt der jeweiligen begleitenden Person (gesetzliche Vertreter:in / Erziehungsberechtigte Begleitperson).
Ausfälle der Kursleitung: Muss eine Einheit durch jegliche Verhinderung der Kursleitung ausfallen, bietet die Kursleitung – wenn möglich – einen optionalen Ersatztermin (durch die Kursleitung zu terminieren) an.
Die Kursleitung kann bis zu eine Einheit ohne Anspruch auf Rückerstattung ersatzlos auf Grund von Krankheit mit vorheriger Ankündigung (spätestens 1h vor Beginn) absagen. Sollte es zu weiteren Ausfällen/Absagen kommen, wird der entsprechende Teilbetrag (Kursgebühr ÷ Anzahl der Einheiten) binnen einer Frist von 4 Wochen erstattet (hierfür hat der Auftraggeber eine entsprechende Bankverbindung mitzuteilen).
Ausfälle der Kursteilnehmer:in: Es erfolgt keine (Teil-)Erstattungen bei Krankheit, sonstiger Verhinderung o.Ä. der Kursteilnehmer:in oder derer Erziehungsberechtigten Begleitperson. Der Kursleitung obliegt zudem die individuelle Möglichkeit eine:n Kursteilnehmer:in wg. offensichtlicher Krankheitsanzeichen oder Benehmens des/der Teilnehmerers/-in oder derer Erziehungsberechtigten Begleitperson von der Kurseinheit auszuschließen, auch in diesem Fall ist ein (Teil-)Erstattungen ausgeschlossen. Alle darüber hinaus individuell getroffene gütige Vereinbarungen stellen keine übertragbare Regelung dar.
Ausfälle durch zu geringe Teilnahme: Für den Fall, dass zu viele Teilnehmer absagen und an der Kurseinheit nur 1-3 Kinder teilnehmen, kann der Termin durch die Kursleitung nach eigenem Ermessen ersatzlos abgesagt werden. Ein Anspruch auf eine (Teil-)Erstattungen folgt hieraus nicht.
Die Einrichtung/Kursleitung übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für die Entwicklung oder den Fortschritt der Entwicklung der Teilnehmer durch das Kursangebot. Etwaige Ansprüche werde zurückgewiesen.
Der/die gesetzliche Vertreter:in des/der jeweiligen Leistungsempfänger:in haftet für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen – durch den/die Leistungsempfänger:in oder auch einer selbst – in dem Kursraum, den Nebenräumen oder an Einrichtungsgegenständen, sowie Material.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Bei Streitigkeiten, werden die Parteien Bemühungen einer außergerichtlichen Einigung anstellen. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, vereinbaren die Parteien dass für geschlossene Verträge und verbundene Anliegen der Gerichtsstand Stadt Bonn ist.
Stand: Dezember 2023